Harris, Römer und Henninger haben für ihre Analyse die Covid-19-Hilfsprogramme von Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Irland, Italien, Portugal und Schweden verglichen sowie deren bestehenden Sozialleistungen, zu denen migrantische Arbeitskräfte unter Umständen Zugang haben.
Die bislang beschlossen Hilfsprogramme der Regierungen sind umfangreich, aber die Bedürfnisse der besonders gefährdeten migrantischen Arbeitskräfte scheinen bislang allenfalls eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Arbeitslosenhilfe ist meist an mehrjährige Beitragszahlungen geknüpft und schließt damit Wanderarbeitskräfte mit ihren temporären Arbeitsverhältnissen aus. Selbst Sozialhilfe ist in vielen Ländern keine Option, da dafür ein fester Wohnsitz im jeweiligen Land erforderlich ist.
Einige Länder, schreiben Harris, Römer und Henninger, zahlten den migrantischen Arbeitskräften immerhin reduzierte Sozialleistungen angesichts der Covid-19-Pandemie.
Ein weiteres großes Problem für die migrantischen Arbeitskräfte sei, dass sie durch Arbeitslosigkeit ihre Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung verlieren könnten.
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Kontakt:
Dr. Jakob Henninger
DeZIM e.V.
Mauerstraße 76
10117 Berlin
E-Mail: jakob.henninger@uni-bremen.de
Dr. Friederike Römer
DeZIM e.V.
Mauerstraße 76
10117 Berlin
E-Mail: roemer@dezim-institut.de